INTERESSANTE FOTOGRAFIE-TERMINE
01.09.2022 bis 30.09.2022
AUSSCHREIBUNG STAATSSTIPENDIEN BILDENDE KUNST, FOTOGRAFIE & MEDIENKUNST 2023
Zweck / Intention
Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dienen der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens. Die Staatsstipendien werden Künstler:innen zuerkannt, die an einem größeren künstlerischen Projekt in den genannten Bereichen arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet.
Zielgruppe
Eingeladen sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (laut Meldezettel).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Staatsstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2023 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium
(6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.
Stipendienanzahl
insgesamt 32 Stipendien in folgenden Bereichen
- Bildende Kunst: 20 Stipendien
- Fotografie: 7 Stipendien
- Medienkunst: 5 Stipendien
Stipendiendauer
Laufzeit jeweils 12 Monate, beginnend mit Jänner 2023
Stipendienhöhe
Dotierung mit je EUR 16.800,00
Alleinerziehende
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Bewerbunsfrist
30. September 2022
(L:11-Det11/K:2017005) / lc:1031 / cp:1252 | © superweb.at/v17