BEITRÄGE VON & FÜR PROFIFOTOGRAFINNEN
14.04.2024
Teilweise noch unbekannt ist, dass man in gewissen Gebieten in Österreich, wo zB die Bundesforste der Eigentümer ist, eine Foto-Lizenz benötigt, sobald mehr als der/die FotografIn bei einem Shooting (oder Film) beteiligt sind ("Naturfotografie mit Set"). Diese Tageslizenz beträgt (derzeit) ab EUR 625,-. Ein Zuwiderhandeln ohne Erlaubnis kann ab EUR 4.275,– kosten. Daher ist es ratsam, die Karte vor einem Shooting anzusehen und im Zweifelsfall nachzufragen.
Ausgenommen von der Lizenz sind zB
- Hochzeiten
- Fotowettbewerbe ohne kommerzielle Verwertung
- Schulprojekte mit Bestätigung der Ausbildungsstätte
- Naturfotografie (ein Fotograf ohne Set, dh. nur der/die FotografIn)
- Gemeinden und deren Tourismusverbände für eigene Werbemittel
- Aktueller Dienst (zB TV-Beiträge zum aktuellen Geschehen)
» BUNDESFORSTE.AT - Vorgaben Fotografieren/Filmen
Siehe auch, wie unsere Nachbarn in Bayern dies handhaben:
08.04.2024
Das Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden. Ob die Veröffentlichung eines Bildes zulässig ist, hängt davon ab, ob nach objektiven Gesichtspunkten schutzwürdige Interessen der/des Abgebildeten entgegenstehen.
Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen. Bei einer nicht-genehmigten Verwendung von Personenbildern für Werbezwecke liegt regelmäßig eine Verletzung von Interessen der/des Abgebildeten vor.
Da schwer beurteilt werden kann, ob die Veröffentlichung eines Bildes jemanden verletzen könnte, sollte in jedem Fall die Zustimmung der/des Abgebildeten eingeholt werden.
Die Plattform "Mein Bild im Netz" der Internet Ombudsstelle beantwortet alle Fragen rund um das Thema "Bildveröffentlichungen und Persönlichkeitsrechte". Das vom Zukunftsprogramm der Arbeiterkammer geförderte Service berät zudem kostenlos über mögliche Maßnahmen, wenn Nutzerinnen/Nutzer mit unerwünschten Fotos oder Videos im Netz konfrontiert sind.
Wer selbst von der Veröffentlichung unerwünschter Bilder im Netz betroffen ist, sollte die folgenden Maßnahmen ergreifen:
- Websitebetreiber zur Löschung der Bilder auffordern
- Fotos und Bilder auf sozialen Netzwerken melden
- Beweise durch Screenshots sichern
- Internet Ombudsstelle kontaktieren
(QUELLE: oesterreich.gv.at)
» Mehr Infos auf https://www.oesterreich.gv.at
15.01.2024
Es wird eng mit den Drohnen im österreichischen Luftraum, sagt Nina Dormayr, Leiterin "Drone Competence Center", Austro Control. 2023 wurden von der Flugsicherung Austro Control bereits 70.000 Drohnenführerscheine ausgestellt.
Quelle: oe1.orf.at (Sendung vom 8.1.2024)
siehe dazu auch
- ÖAMTC-Thema Drohnen
- www.dronespace.at (Austro Control)
- airandmore.at - Drohnenverordnung
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