BEITRÄGE VON & FÜR PROFIFOTOGRAFINNEN
02.03.2023
WIE LANGE KANN MAN MIT EINER EINWILLIGUNG NEWSLETTER VERSENDEN
Aktuell (14.2.2023) hat das AG München nun eine Meinung geäußert, dass eine Einwilligung nach 4 Jahren als unwirksam gesehen werden kann.
Der DSGVO-Profi dataprotect.at, Dr. Thomas Schwaiger, gibt darüber auf seiner Website Auskunft, wie die aktuelle Gesetzeslage dazu aussieht: