BEITRÄGE VON & FÜR PROFIFOTOGRAFINNEN

02.03.2023

WIE LANGE KANN MAN MIT EINER EINWILLIGUNG NEWSLETTER VERSENDEN

Aktuell (14.2.2023) hat das AG München nun eine Meinung geäußert, dass eine Einwilligung nach 4 Jahren als unwirksam gesehen werden kann.

 

Der DSGVO-Profi dataprotect.at, Dr. Thomas Schwaiger, gibt darüber auf seiner Website Auskunft, wie die aktuelle Gesetzeslage dazu aussieht:

 

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