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23.04.2022

WELCHE FOTOAUSRÜSTUNG-VERSICHERUNG GIBT ES FÜR BERUFSFOTOGRAF:INNEN?

FOTOFAIRSICHERUNG (Hanse Merkur) - weltweit gültig

FAIRsicherungsladen Freiburg 
GmbH & Co KG

Goethestr. 1
79100 Freiburg

mehr Informationen auf » https://www.fotofairsicherung.at

Michael Schnabl (Funktionär WKO Berufsfotografie Steiermark) konnte lt. seiner Aussage auf Facebook 10% Rabatt für alle BerufsfotografInnen in Österreich bei der Fotofairsicherung erwirken:

24-Stunden-Diebstahl-Schutz im Auto, Wohnmobil, Wohnwagen, Cabrios, Booten und im Zelt

  • Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruch, Raub, Plünderung)
  • auch Diebstahl aus dem Hotelzimmer
  • auch beschädigtes oder nicht zurück erlangtes Fluggepäck
  • für Leihgeräte (bis 5.000 Euro und 14 Tage sogar beitragsfrei)
  • an Land oder für Taucher im Unterwassereinsatz
  • bei Ungeschicklichkeit und Fehlbedienung
  • gelegentliche Überlassung an Kolleginnen (keine gewerbliche Vermietung!)
  • fehlerhafte O-Ringe
  • Fallschäden, Sturzschäden, Bruchschäden
  • Kratzer auf der Optik
  • immer zum NEUWERT
  • keine versteckte Selbstbeteiligung
  • technischer Fortschritt: Auch das Nachfolgemodell ist versichert
  • Vorsorgeklausel bis 30% der Versicherungssumme
  • Drohnen sind nur gegen Diebstahl und Transportmittelunfall versichert
  • Änderungen aller Art sind jederzeit per Email möglich
Selbstbehalte wählbar (0,- € / 150,- € / 250,- €)

FOTO-ASSekuranz (Mannheimer Versicherung AG) - weltweit gültig
(Vergleichsangebot)

mehr Informationen auf » https://www.pundpgmbh.de

» BERECHNUNG FOTO-ASSekuranz

  • Aufgegebenes Fluggepäck ist versichert
  • Diebstahl aus KFZ auch in der Nachtzeit versichert
  • Geldersatz im Schadenfall
  • Beitragsfrei Kleinteile bis EUR 750,00 max. 20% der
    Versicherungssumme mitversichert
  • Gemietete Fotoausrüstung ist bis EUR 10.000,00 max. 50% der Versicherungssumme versichert
  • Weitere Tarifvariante ohne Selbstbeteiligung
  • Kostenübernahme für die Anmietung von Geräten im Schadenfall während der Dauer der Reparatur bis EUR 2.000,00 max. 30% der Versicherungssumme
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Schäden die 10% der vereinbarten Versicherungssumme, maximal EUR 1.000,00 nicht überschreiten
  • Schäden durch Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler sind versichert, soweit diese nicht von der Herstellergarantie bzw. Händlergewährleistung abgedeckt sind
  • Verbesserungsgarantie – Verbesserungen in zukünftigen Bedingungen der FOTO-ASSekuranz gelten automatisch für bestehende Verträge

Versicherte Sachen:

Fotoapparate, Videokameras und Zubehör wie Objektive etc.

Jahresbeiträge:

3,00 % des Neuwertes bei einer Selbstbeteiligung von EUR 0,00 je Schadenfall.
2,75 % des Neuwertes bei einer Selbstbeteiligung von EUR 50,00 je Schadenfall.
2,00 % des Neuwertes bei einer Selbstbeteiligung von EUR 250,00 je Schadenfall.

Mindestprämie:

EUR 50,00 im Jahr zzgl. Versicherungssteuer

Preisbeispiel:

Für eine Kameraausrüstung im Wert von EUR 2.500,00 beträgt die Jahresprämie nur EUR 50,00 plus Steuer (Selbstbeteiligung EUR 250,00).

Ihre Vorteile im Überblick:

  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz gegen alle unvorhersehbaren Gefahren
  • Schutz während des Gebrauchs, beim Transport und der Aufbewahrung
  • Bestes Preis- / Leistungsverhältnis. Preistipp von „Digital Photo“
  • Versicherungsschutz gegen Verschrammen und Verkratzen von Linsen
  • Automatische Vorsorge für Neuanschaffungen bis EUR 10.000,00 max. 40% der Versicherungssumme
  • Keine Wartezeiten
  • Echte Neuwertversicherung
  • Prozessquote 0% (!)
    d. h. ausgezeichnete Schadensregulierung! Seit 2001 in der gesamten Schadenabwicklung komplett frei von gerichtlichen Prozessen.

Versicherungsumfang:

während des Gebrauchs, der Reise sowie des Aufenthalts innerhalb und außerhalb der Wohnung bzw. des Studios. Alle Gefahren, insbesondere jedoch Schäden und Verluste, verursacht durch Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt, Brand, Blitz, Explosion, Leitungswasser, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, räuberische Erpressung, Bruch sowie Beschädigung.

Entschädigungsberechnung:

Der Versicherer leistet Entschädigung durch Geldersatz. Ersetzt werden die notwendigen nachgewiesenen Aufwendungen zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung bis zur Höhe der Versicherungssumme.


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Letzte Änderung: 27.03.2024

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