VIDEOS ZUM THEMA FOTOGRAFIE

27.04.2023

GEBÜHREN FÜR GEWERBLICHES FOTOGRAFIEREN IM BAYERISCHEN WALD?

Stephan Wiesner erzählt über angebliche neue Gebühren der bayerischen Staatsforste für gewerbliche Fotografie (4 % vom Umsatz werden lt. Fotograf Florian Orth gefordert 2023 und ab 2024 6% - startet bei ca 1:56 im Video) - https://www.florianorth.de/umsatzbeteiligung-der-bayerischen-staatsforsten/

 

Ich habe am 3.4.2023 bei der Pressestelle angefragt, da ich keinerlei Information auf der Website der bayerischen Staatsforste gefunden habe (sobald ich eine Antwort habe, werde ich diese hier publizieren)


26.4.2023: Update nach 3 Wochen des Wartens auf Antwort
(weitere Details folgen)

Die Bayerischen Staatsforsten schrieben wie folgt (dh. der Bericht von Florian Orth mit den 6% dürfte nicht stimmen):

 

Gewerbliche Fotoaufnahmen oder auch kommerzielle Veranstaltungen sind regelmäßig nicht vom freien Betretungsrecht gemäß dem geltenden Recht in Bayern gedeckt, da dieses allein die Nutzung der freien Natur zu privaten Erholungszwecken, nicht aber zu gewerblichen Zwecken abdeckt. Unterschiede wie in den Österreichischen Bundesforsten gibt es hierbei nicht.

 

Wie Ihnen Herr S. bereits geantwortet hat, bedarf es in diesen Fällen aus mehreren Gründen einer vertraglichen Vereinbarung mit den Bayerischen Staatsforsten als Grundbesitzer.

Zuständig für den Vertragsabschluss sind unsere regionalen Forstbetriebe, deren Standorte auf der Homepage der BaySF zu finden sind: Bayerische Staatsforsten | Standorte (baysf.de)

 

Die Forstbetriebe besprechen mit den Fotografen/Veranstaltern das Shooting, bzw. die Veranstaltung, vereinbaren das Entgelt, erstellen und schließen den Vertrag ab. Das Entgelt orientiert sich an der Art und dem Umfang der Flächeninanspruchnahme. Daher gibt es hierzu keine pauschalen Sätze.

In der Regel können unsere Kolleg*innen den Vertrag innerhalb weniger Werktage erstellen und zur Unterschrift versenden.

Falls Sie ein konkretes Projekt verfolgen, bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme am betroffenen Forstbetrieb damit für Sie eine passende vertragliche Regelung gefunden wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. H.

BAYERISCHE STAATSFORSTEN AöR
Sauerlacherstraße 1

85649 Brunnthal

 

Tel: +49 8104 572975 1

www.baysf.de

 


 

Bei den österreichischen Bundesforste wird dies schon länger praktiziert - siehe öst. Gebühren (Anhang bzw. nachstehender Link) » hier

 

Stephan Wiesner war auch schon 2020 als Vortragender bei der OÖ Berufsfotografie zu Gast (Fotos: ZUR GALERIE AUF TOPIMBILD.AT)


 

Ein Bericht von Manfred Scheucher

Profi-Fotografie.at

in Kooperation mit www.messeplatz.at
Letzte Änderung: 14.04.2024

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