BEITRÄGE VON & FÜR PROFIFOTOGRAFINNEN

14.04.2024

DARF MAN IN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESFORST-GEBIETEN OHNE LIZENZ FOTOGRAFIEREN BZW FILMEN?

Teilweise noch unbekannt ist, dass man in gewissen Gebieten in Österreich, wo zB die Bundesforste der Eigentümer ist, eine Foto-Lizenz benötigt, sobald mehr als der/die FotografIn bei einem Shooting (oder Film) beteiligt sind ("Naturfotografie mit Set"). Diese Tageslizenz beträgt (derzeit) ab EUR 625,-. Ein Zuwiderhandeln ohne Erlaubnis kann ab EUR 4.275,– kosten. Daher ist es ratsam, die Karte vor einem Shooting anzusehen und im Zweifelsfall nachzufragen.

 

Ausgenommen von der Lizenz sind zB

  • Hochzeiten
  • Fotowettbewerbe ohne kommerzielle Verwertung
  • Schulprojekte mit Bestätigung der Ausbildungsstätte
  • Naturfotografie (ein Fotograf ohne Set, dh. nur der/die FotografIn)
  • Gemeinden und deren Tourismusverbände für eigene Werbemittel
  • Aktueller Dienst (zB TV-Beiträge zum aktuellen Geschehen)

» BUNDESFORSTE.AT - Vorgaben Fotografieren/Filmen

» ZU DEN BUNDESFORST-TARIFEN

 

Siehe auch, wie unsere Nachbarn in Bayern dies handhaben:

ZUM BEITRAG ÜBER DIE BAYERISCHEN WALD

Profi-Fotografie.at

in Kooperation mit www.messeplatz.at
Letzte Änderung: 25.04.2024

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