BEITRÄGE VON & FÜR PROFIFOTOGRAFINNEN
14.04.2024
DARF MAN IN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESFORST-GEBIETEN OHNE LIZENZ FOTOGRAFIEREN BZW FILMEN?
Teilweise noch unbekannt ist, dass man in gewissen Gebieten in Österreich, wo zB die Bundesforste der Eigentümer ist, eine Foto-Lizenz benötigt, sobald mehr als der/die FotografIn bei einem Shooting (oder Film) beteiligt sind ("Naturfotografie mit Set"). Diese Tageslizenz beträgt (derzeit) ab EUR 625,-. Ein Zuwiderhandeln ohne Erlaubnis kann ab EUR 4.275,– kosten. Daher ist es ratsam, die Karte vor einem Shooting anzusehen und im Zweifelsfall nachzufragen.
Ausgenommen von der Lizenz sind zB
- Hochzeiten
- Fotowettbewerbe ohne kommerzielle Verwertung
- Schulprojekte mit Bestätigung der Ausbildungsstätte
- Naturfotografie (ein Fotograf ohne Set, dh. nur der/die FotografIn)
- Gemeinden und deren Tourismusverbände für eigene Werbemittel
- Aktueller Dienst (zB TV-Beiträge zum aktuellen Geschehen)
» BUNDESFORSTE.AT - Vorgaben Fotografieren/Filmen
Siehe auch, wie unsere Nachbarn in Bayern dies handhaben:
Letzte Änderung: 31.07.2024
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