BEITRÄGE VON & FÜR PROFIFOTOGRAFINNEN
27.01.2025
Wenn Foto-Urheberrechte übergangen werden oder Forderungen uneinbringlich sind, was tun?
Als Profi-FotografIn bzw. BerufsfotografIn ist man in Österreich (Ausnahme NÖ) automatisch als Innungsmitglied auch Mitglied vom RSV (Rechtschutzverband der FotografInnen), der Forderungen sowie auch die Rechte von Urheberrechten für die FotografInnen durchsetzt.
Weitere Informationen über den RSV Rechtschutzverband finden Sie auf
https://rsv-berufsfotografie.at/
Dort finden Sie auch den Link zum Honorrar-Rechner, was üblicherweise zu verrechnen ist.
Verbands-Anwaltskanzlei für die FotografInnen:
Steinmayr & Pitner Rechtsanwälte GmbH
Es ist anzuraten, bei Verstößen gegen Urheberrecht und dgl. gleich die Anwaltskanzlei zu kontaktieren, die dann kompetent Auskunft geben kann, wie Beweise gesichert werden sollen, welche Informationen nötig sind und wie hoch die Forderung ist. Meist ist es nicht zielführend mit denjenigen selbst zu sprechen, die gegen Urheberrechte verstoßen, da man höchstens Fehler machen kann oder auf Zugeständnisse eingeht, die nicht sein müßten.
(L:61-Det6/K:2017005) / lc:1031 / cp:1252 | © superweb.at/v17