VIDEOS ZUM THEMA FOTOGRAFIE

27.06.2025

Gunther Wegner (bekannt durch LRTimelapse) zeigt in dem Video, wie man im Adobe Lightroom mit Hilfe von KI die Beschlagwortung automatisieren kann und welches Tool es dafür gibt (mit einem lokalen KI-Modell, also ohne, dass Fotos in die Cloud hochgeladen werden)

 

https://gwegner.de/tipps/fotos-ki-lightroom/ 

14.10.2023

Gunther Wegner aus Ahrensburg, Deutschland, ein jahrelang "eingefleischter" Windows-Programmierer und bekannt als Hersteller der Timelapse-Software LRTIMELAPSE erzählt aus seiner Sicht, ob bzw. wann es Sinn macht, auf MacBook Pro M1/M2 umzusteigen.

27.04.2023

Stephan Wiesner erzählt über angebliche neue Gebühren der bayerischen Staatsforste für gewerbliche Fotografie (4 % vom Umsatz werden lt. Fotograf Florian Orth gefordert 2023 und ab 2024 6% - startet bei ca 1:56 im Video) - https://www.florianorth.de/umsatzbeteiligung-der-bayerischen-staatsforsten/

 

Ich habe am 3.4.2023 bei der Pressestelle angefragt, da ich keinerlei Information auf der Website der bayerischen Staatsforste gefunden habe (sobald ich eine Antwort habe, werde ich diese hier publizieren)


26.4.2023: Update nach 3 Wochen des Wartens auf Antwort
(weitere Details folgen)

Die Bayerischen Staatsforsten schrieben wie folgt (dh. der Bericht von Florian Orth mit den 6% dürfte nicht stimmen):

 

Gewerbliche Fotoaufnahmen oder auch kommerzielle Veranstaltungen sind regelmäßig nicht vom freien Betretungsrecht gemäß dem geltenden Recht in Bayern gedeckt, da dieses allein die Nutzung der freien Natur zu privaten Erholungszwecken, nicht aber zu gewerblichen Zwecken abdeckt. Unterschiede wie in den Österreichischen Bundesforsten gibt es hierbei nicht.

 

Wie Ihnen Herr S. bereits geantwortet hat, bedarf es in diesen Fällen aus mehreren Gründen einer vertraglichen Vereinbarung mit den Bayerischen Staatsforsten als Grundbesitzer.

Zuständig für den Vertragsabschluss sind unsere regionalen Forstbetriebe, deren Standorte auf der Homepage der BaySF zu finden sind: Bayerische Staatsforsten | Standorte (baysf.de)

 

Die Forstbetriebe besprechen mit den Fotografen/Veranstaltern das Shooting, bzw. die Veranstaltung, vereinbaren das Entgelt, erstellen und schließen den Vertrag ab. Das Entgelt orientiert sich an der Art und dem Umfang der Flächeninanspruchnahme. Daher gibt es hierzu keine pauschalen Sätze.

In der Regel können unsere Kolleg*innen den Vertrag innerhalb weniger Werktage erstellen und zur Unterschrift versenden.

Falls Sie ein konkretes Projekt verfolgen, bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme am betroffenen Forstbetrieb damit für Sie eine passende vertragliche Regelung gefunden wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. H.

BAYERISCHE STAATSFORSTEN AöR
Sauerlacherstraße 1

85649 Brunnthal

 

Tel: +49 8104 572975 1

www.baysf.de

 


 

Bei den österreichischen Bundesforste wird dies schon länger praktiziert - siehe öst. Gebühren (Anhang bzw. nachstehender Link) » hier

 

Stephan Wiesner war auch schon 2020 als Vortragender bei der OÖ Berufsfotografie zu Gast (Fotos: ZUR GALERIE AUF TOPIMBILD.AT)


 

Ein Bericht von Manfred Scheucher

01.04.2023

In diesem Video diskuttieren Experten, zu welchen Folgen es kommen könnte, was zu tun wäre bzw ob Kreativität nun durch Maschinen übernommen wird, wenn es nicht ausgereifte Regeln zur Künstlichen Intelligenz gibt.

08.03.2023

Auf YouTube habe ich ein sehr gut erklärendes Video gefunden, das die gruselige, aber auch faszinierende, Zukunft von KI-Videos von mehreren Perspektiven aufzeigt. Ein faszinierender Einsatz ist zB, dass Lippensynchronisation in allen Sprachen möglich ist und somit Filme in den verschiedenen Sprachen auch perfekt mit den Lippen synchronisiert sind.

Contra

Meine persönlichen Bedenken sind vor allem, dass die Kreativität mehr und mehr abgenommen wird und das Glücksgefühl, dass bei kreativen Prozessen erzeugt wird, abnimmt. Wozu soll man noch irgendetwas Erlernen, wenn es durch die KI abgenommen wird? Auch das Bedenken, dass der Mensch die KI nicht mehr im Griff hat und sich diese in Richtungen verselbstständigen wird, ist nicht von der Hand zu weisen. Man wird nicht mehr wissen, ob jemand wirklich etwas gesagt hat oder nicht. Wie kann man dann die Echtheit der Inhalte herausfinden? Das ist gruselig.

Auch die wegfallenden Arbeitsplätze sind ein Contra-Argument, das leider Fakt sein wird. Dieser Verdienst geht dann immer mehr zu den Firmen, welche die KI-Software verkaufen - damit werden ein paar immer reicher und die Masse wird noch ärmer, was enorme Probleme mit sich bringt. Dafür müssten dann Arbeits-Modelle gefunden werden, um dies abzufedern - ob der Mensch dazu fähig ist?

Pro

Faszinierend finde ich aber zB, dass Lippensynchronisation perfektioniert wird, was bei Filmen mit anderen Originalsprachen enorm qualitätssteigernd ist. Auch müssen aufwendige Szenen nicht wiederholt werden, was den Produktionskosten enorm hilft.

 

Eben: gruselig aber auch faszinierend

Euer

Manfred Scheucher

15.01.2023

Symbolfoto

Sony´s neuester Marketing-"Gag" ist das Angebot, wobei man eine Kamera im Weltraum mieten kann für Fotos.

 

Die Nutzungsbewilligungen werden lt. Website für alle Anwendungen gewährt.

 

» https://starsphere.sony.com

» YouTube-Kanal

28.12.2022

© stock.adobe.com /  kaal.uk

Wird die KI (= Künstliche Intelligenz bzw. AI = Artificial Intelligence) FotografInnen einmal ersetzen oder ist sie als Bereicherung zu sehen? Dieser Frage möchte ich hier ein wenig auf den Grund gehen und meine Gedanken dazu schreiben.

 

KI wird bereits in vielen Programmen als Tools angewendet (zB Photoshop, Lightroom, ...), welche die Bildbearbeitungs-Prozesse sehr vereinfacht, schneller und perfekter gemacht haben. Auch in der Kamera-Technik (siehe KI von der Sony V, ...) wird diese bereits sehr effizient eingesetzt.

Werden dadurch Berufe ersetzt und zerstört bzw. entwertet?

Ja, denn der Bildbearbeiter z.B. benötigt nicht mehr das KnowHow, das vorher benötigt wurde, um professionelle Retuschen zu erzeugen, ... Diese Beschleunigung der Bildbearbeitungs-Prozesse bewirkt leider auch, dass die Verkaufspreise dementsprechend sinken und der/die BildbearbeiterIn im Endeffekt mehr Aufträge an Land ziehen muss, um das gleiche wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen. Profiteure davon ist vor allem die Software-Industrie und der/die KünstlerIn muss mehr Einkommensquellen schaffen, abgesehen davon, dass die Software auch Geld kostet und BildbearbeiterInnen auf diese nicht verzichten können, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben möchten.

 

Eines ist leider (oder manche Menschen mögen denken "Gott sei Dank" - vor allem diejenigen, welche das KnowHow nicht haben) ein Fakt: aufhalten kann man diesen Prozess nicht, also muss man sich damit beschäftigen, wie man als FotografIn heute noch überleben kann - und die Entwicklung geht rasant weiter.

 

Wahrscheinlich werden Bilder in Zukunft komplett generiert in hoher Auflösung, wie es zB bei Produktbildern schon oft der Fall ist, wo man lieber auf 3D-Modelle zurückgreift, die man noch dazu animieren kann anstatt auf die herkömmliche Fotografie setzen zu müssen.

 

Resultierend daraus wird der Fotografie-Bereich sicherlich kleiner und hat in Zukunft nur noch dort Berechtigung, wo Momente einzufangen sind, die nicht generiert werden können. Noch sind die Programme, die derzeit KI-Bilder erschaffen, meist nicht ganz so weit, mit professionellen Fotografien zu konkurrieren, obwohl sie schon erschreckend weit sind. AI-Art ist aber ein anderes Thema, obwohl es natürlich dazupasst, aber hier zu weit führen würde.

 

Die "große" Frage stellt sich auch, ob dies ethisch zu vertreten ist bzw. wie weit darf/sollte die KI gehen, um damit kreative Schaffensprozesse und den Menschen dahinter nicht zu entwerten. Gerade das menschliche Gehirn benötigt ständiges Training und durch den Einsatz von zu viel KI könnte dies auch bedeuten, dass das menschliche Gehirn dadurch (noch mehr) verkümmert - oder muss der Mensch andere Möglichkeiten finden, damit dies nicht geschieht? Kurzum ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass am Ende nicht nur die Industrie Milliarden verdient und der einzelne Kreative übrigbleibt bzw. vielleicht sogar letztendlich von der KI gesteuert wird, die dann vielleicht eines Tages meint, dass der Mensch sowieso überflüssig ist und abgeschafft gehört. KI, Fluch oder Segen? Ein spannendes Thema, das aber auch zum Nachdenken bringt.

 

Gedanken von Manfred Scheucher

18.12.2022

Christian Holzknecht ist ein österreichischer Fotograf, der in seiner Fotografen-Tätigkeit in Los Angeles Bekanntheit erreichte und viel erlebte in der Zeit, wo er 10 Jahre Berufs-Soldat war. Ob man seine Fotografien mag oder nicht, möchte ich hier nicht bewerten - auf jeden Fall sehenswert ist sein Werdegang und wie er heute die Fotografie und Menschen sieht bzw. was für ihn "schön" bedeutet.

 

Bei seinen Aussagen gibt es sicherlich sehr unterschiedliche Meinungen und er polarisiert auch mit unüblichen Wegen. Insbesondere seine Spiritualität und die esoterischen Thesen mag nicht für jede(n) FotografIn bzw. Menschen etwas Greifbares sein, vor allem wenn man Realist ist. Er kritisiert auch Unternehmen wie Playboy, wo er selbst früher für den deutschen Playboy fotografierte, dass diese Medien Menschen nicht "ehrlich" darstellen und er deshalb nicht mehr gebucht wurde bzw. so etwas nicht mehr machen würde. Ich habe auch sein Buch "Perfect – fühle deine Innere Schönheit" gekauft, nachdem er für die OÖ Landesinnung der Berufsfotografie einen Vortrag hielt auf Einladung des Landesinnungsmeisters und empfand dieses Buch als sehr gelungen und schön.

 

Christian ist im Bereich der Spiritualität tätig und behauptet ua., dass überall gelogen wird mit den Darstellungen, die retuschiert sind, ..., und spricht davon, dass, was den Menschen gut tut, nur mit Liebe zu tun haben kann und erreicht damit punktgenau seine Zielgruppe. Ich persönlich bin zwar auch der Meinung, dass viel zu kritisieren ist und Liebe immer ein guter Lehrmeister ist, aber das mit der Spiritualität wäre mir persönlich zu viel an Esoterik, vor allem da die Esoterik meist Menschen anspricht, die große Probleme zu bewältigen haben und dies sehr oft ausgenutzt wird, nur um Produkte zu verkaufen. Ebenso ist zu respektieren, dass es Menschen gibt, denen die Esoterik auch hilft in schweren Lebenssituationen - wie auch der Glaube - zumindest ist mir auch lieber, wenn die Menschen respektvoll miteinander umgehen und an etwas glauben als "falsch" zu sein und alles tun für den Erfolg ohne Rücksicht auf Verluste.

 

So kann man sich aus diesem Interview sicherlich einiges Positives rauspicken, das absolut zu unterstreichen ist und eine schöne Message hat, aber es ist auch kritisch zu hinterfragen, was hinter der Esoterik steckt und ob die nicht genauso nur erfolgsorientiert ist - dazu zB ein Bericht auf derstandard.at "Das Geschäft mit Licht und Luft" , derstandard.at - "Wie gefährlich der Glaube an Esoterik ist" oder Wikipedia zum Begriff Esoterik. Es soll sich jede(r) ein eigenes Bild machen dürfen.

 

Persönlich lernte ich Christian als symphatisch kennen, respektiere seinen Weg und wünsche ihm alles Gute in seinem Tun. Seine Zielgruppe erreicht er mit seinem Marketing sicherlich sehr gut. » https://www.christianholzknecht.com/


Gedanken von Manfred Scheucher

über das YouTube-Video-Interview von Christian Holzknecht mit Christina Augenstein (die mir persönlich zu sehr im esoterischen Bereich tätig ist und ua. Dinge anbietet im Shop, die ich als doch Realist nicht nachvollziehen kann wie zB Engelkarten, ... und schon fast etwas Sektenhaftes hat).

13.12.2022

Die Sony a7R V und die Canon R5 sind beide sehr gute Kameras und in einigen Dingen sehr ähnlich (Preis, Gewicht). Bei der Auflösung hat die Sony 61 MPx, die Canon lediglich 45 Mpx.

Kurz-Zusammenfassung:

Unterschiedlich sind die beiden Kameras in der Auslösungsgeschwindigkeit durch den elektronischen Viewfinder, wobei die Canon 20 fps und die Sony 7 fps schafft bei voller Auflösung in Raw. Ergo, geht es um Geschwindigkeit (Sport, Tierfotografie,...), dann hat die Canon hier Vorteile.

 

Die Sony hat dafür eine bessere Auflösung des Viewfinders (fast das Doppelte), einen besseren und stabileren Autofocus mit der neuen AI-Technologie. Ein weiterer Vorteil ist bei der Sony, dass das Display nicht nur gekippt sondern in alle Richtungen gedreht werden kann. Auch beim Farbrauschen in hohen ISO-Werten überzeugt die Sony. (mehr im Video)

 

Ein Review von Jay P Morgan (YouTube-Kanal)

27.10.2022

Die α7R V (Mark V) ist die neueste hochauflösende Vollformatkamera auf dem Sony-Markt.

35-mm-Vollformatbildsensor mit 61,0 Megapixeln effektiv, 8K 24p / 4K 60p / AI processing unit.

lt. Sony EUR 4.500,- inkl. 20 % MwSt.

Neu entwickelte KI-Verarbeitungseinheit

Kameradatenanalyse einer neuen Dimension

Die moderne Verarbeitung auf Basis künstlicher Intelligenz erkennt Motive anhand umfassender Daten zu menschlichen Formen und Haltungen wesentlich genauer und nutzt die potenzielle Auflösung voll aus. Außerdem wurde die Motiverkennung um neue Motivtypen wie unter anderem Fahrzeuge und Insekten erweitert.

KI-Prozessor für optimierte Motiverkennung

Die α7R V ist mit einem KI-basierten Prozessor ausgestattet, der speziell auf die Verarbeitung großer Datenmengen für die genauere Erkennung von Motiven und mehr Motivtypen ausgelegt ist.

Einordnung menschlicher Posen

Anhand von Motivformdaten erkennt die α7R V Bewegungen und das menschliche Auge damit ca. 60 % besser. Anhand erlernter menschlicher Formen und Posen werden nicht nur Augen, sondern auch Körper- und Kopfposition präzise erkannt, um z. B. Personen zu fokussieren und nachzuverfolgen, die von der Kamera abgewandt sind oder eine Maske tragen.

Erkennung eines breiteren Motivspektrums

Die Kamera erkennt nun neben Menschen, Tieren und Vögeln auch Insekten, Autos, Züge und Flugzeuge und nimmt Fotos und Videos damit noch flexibler und zuverlässiger auf. Neben Augen (Echtzeit-Augen-AF) werden für die Einstellungen für Menschen, Tiere und Vögel nun auch Köpfe und Körper erkannt.

Präzisere Steuerung des Weißabgleichs

Der automatische Weißabgleich der α7R V wurde zusammen mit der Kamera-KI weiterentwickelt. Neben dem Sensor für sichtbares Licht und Infrarot vorn am Gehäuse verbessert die KI-Verarbeitung der Kamera den Weißabgleich bei schwierigen Lichtverhältnissen wie z. B. Motiven im Schatten.

 

(Quelle: sony.at)

 

» WEITERE INFOS

20.08.2022

Der von LRTimelapse bekannte Fotograf Gunther Wegner erklärt den Vergleich von verschiedenen Raw-Video-Formaten inkl. Empfehlungen für die diversen Anwendungsfälle. Als Bsp-Kamera ist die Nikon Z9, die ein eigenes Raw-Format liefern kann.

Zusammenfassung, was erklärt wird:

Kompressionsarten

  • Interframe: mehrere Frames werden zusammengefasst und nur die Unterschiede zwischen den Frames wird gespeichert (zB H.264 / H265) - zum Editieren durch die starke Hardware-Belastung nicht so gut geeignet
  • Intraframe: für das Editieren besser geeignet (zB ProRes, Raw)

Raw-Formate (meist 12 Bit)

  • Proprietär: RedCode (RED), Arri Raw (Arri), Canon Raw (Canon)
  • Lizenzierbar: Cinema DNG (Adobe), B-Raw (Blackmagic), Prores Raw (Apple), N-Raw (Nikon - IntoPIX)

Im Raw-Format hat der Rechner weniger Hardware-Leistung zu bringen, dh. kann ruckelfreier im Bearbeitungsprogramm abgespielt werden als mehr komprimierte Formate. Die Dateien sind natürlich um einiges größer, aber die Bilddetails sind weit mehr vorhanden. Bei der Nikon Z9 sind allerdings im Raw-Format nicht alle Details vorhanden wie bei anderen Raw-Formaten und es werden Highlights mehr abgeschnitten und die ISO-Einschränkung ist bei N-Log mit 800 limitiert. Bei "Linear" sind die dunklen Bereiche besser, also muss man bei der Z9 aufpassen, dass die Highlights nicht zu hoch eingestellt sind.

 

Je nach Rechner kann man auch mit Proxies beim Abspielen arbeiten, wobei die Farbkorrektur mit der vollen Auflösung gemacht werden sollte.

Zwischenformate (meist 10 Bit)

  • ProRes (bei der Bearbeitung nicht so viel möglich wie beim Raw-Format und die Datei ist sogar größer als das Raw-Format)
  • DNxHR
  • H.265 (Datei ist kleiner, mehr Artefakte und mehr Bildverluste - aber bis zu 1/10 der Dateigröße zu Raw-Formaten)

Endformate (meist 8 Bit)

  • H.265 (auch höhere Ausgabe wie 8K, 10 Bit, ...)
  • H.264 (limitiert auf 4 K mit 30 Frames)

Gamma Kurven:

  • N-Log (Nikon Z9 - hebt die Mittenbereiche an, Highlights sind mehr vorhanden als bei Linear - für die Bearbeitung mehr Optionen)
  • HLG (nur für direkte Ausgabe TV ohne Bearbeitung, also nicht für das Bearbeiten geeignet)
  • Linear (Linear SDR, dafür sind hier mehr Details in den dunklen Bereichen vorhanden als bei N-Log)

Farbräume:

  • Rec.709 (Standard, entspricht sRGB)
  • Rec.2020 (für HDR-Produktionen)

Fazit:

Wenn man viel bearbeiten möchte, dann hat das Raw-Format mehr Vorteile. Das ProRes 422 hat nur Sinn, wenn das Bearbeitungsprogramm das Raw-Format nicht kann, ansonsten hat es nur Nachteile. H.265 braucht viel weniger Speicher, verliert aber an Bildinformationen, wenn man in der Post-Production viel bearbeiten möchte. Ob man in der "N-Log" oder "Linear"-Kurve aufnimmt, kommt darauf an, ob man bei der Aufnahme auf die Highlights achtet, dass die nicht "ausgefressen" sind (dann ist "Linear" besser, da in den dunklen Bereichen mehr herauszuholen ist). Die Raw-Bearbeitung ist noch nicht so weit entwickelt wie zB die Raw-Bearbeitung von Foto-Raw-Dateien und ist noch nicht vergleichbar.

17.06.2022

Der ÖAMTC erklärt, wie man sich in Schutzgebieten verhalten muss (Genehmigung, Verhalten, ...) bzw. erklärt auch das Drohnen-App von ÖAMTC.

Achtung bei "No-Drone-Zones":

zB Wien braucht man eine Genehmigung, dies gilt auch für unter 250g-Drohnen - siehe auch die Info auf AirAndMore

 

Die Desktop-Version der ÖAMTC-Drohnenkarte findet man auf

 

Seit 2021 ist nun auch in Wien nicht mehr möglich, ohne Genehmigung mit einer Drohne unter 250g zu fliegen (ausser man fliegt in "öffentlichem Interesse, ...), dh. man muss nun die Genehmigung beantragen (dauert angeblich bis zu 10 Werktagen):

Infos für DrohnenbesitzerInnen von Drohnen unter 250g:

16.06.2022

Die DJI Mini 3 Pro ist vor allem interessant, da sie 249g hat und daher nicht ganz so starke Auflagen hat wie eine Drohne, die schwerer ist - empfehlen würde ich trotzdem den Online-Führerschein. Abgesehen davon kann diese Drohne auch sicher weiterhin geflogen werden, wenn die Kennzeichnungspflicht kommt, was die Drohnen noch nicht haben und es sein kann, dass schwerere Drohnen deshalb nur noch eine Zeit erlaubt sein könnten.

 

Was für FotografInnen interessant sein könnte mit dieser neuen MINI 3 Pro, dass sie mit 999,- EUR (inkl. DC-Fernsteuerung mit Display) noch leistbar ist und trotzdem brauchbares Footage bis 4K liefert bzw. auch die Fotoauflösung mit angegebenen 48 MP das Vierfache zur normalen MINI darstellt (DNG-Raw-Bilder, wobei nicht vergleichbar mit Profi-Foto-Equipment - wie auch, bei der Größe der Linse, wo natürlich auch chromatische Aberrationen entstehen - aber trotzdem ganz gut für diese Größe). Abgesehen davon hat sie nun auch 6 Kollisionssensoren und ist um einiges sicherer. Personen können auch getrackt werden und somit kann man Objekte automatisch verfolgen.

 

Nichts hat nur Vorteile - hier ein paar Nachteile:

  • gegen Wasser ist sie nicht geschützt
  • Gehäuse ist nicht so stabil wie größere (aber dafür leicht)
  • Akkus werden im Stand (also wenn nicht geflogen wird) sehr schnell zu heiß und müssen dann ausgetauscht werden
  • bei starkem Wind ist die Mini 3 Pro natürlich schnell überfordert und zeigt ihre Grenzen zum Vergleich zu größeren Drohnen, wobei bis ca 30 km/h macht sie einen guten Job
  • zu wünschen wären auch Sensoren nach oben und seitlich

Empfehlenswert ist, gleich die MINI 3 Pro mit DC-Fernsteuerung (mit Display) zu bestellen, um dem Herumgefummle mit dem Handy ein Ende zu bereiten und vor allem bei hellen Lichtbedingungen keine Probleme mit dem Mobile-Phone zu haben (außerdem liegt die Fernsteuerung besser in der Hand und funktioniert auch stabiler).

 

Zusätzlich gibt es noch das "Fly More"-Zusatzpaket (2 zusätzliche Akkus, Tasche, Auswechselpropeller um 189,- EUR). Die von DJI angebotene Care Refresh (85,- EUR /1 Jahr-Plan und 139,- EUR / 2 Jahr-Plan) ist sicherlich zu überlegen, vor allem, wenn man Anfänger oder etwas aktiver im Gebrauch mit der Drohne ist.

 

Fazit: Preis-/Leistungsverhältnis TOP mit kleinen Contras.

 


 

Das Drohnengesetz schreibt seit 1.1.2021 vor, dass JEDE Drohne, auch die als "Spielzeug" definiert ist, versichert und registriert sein muss, sobald eine Kamera montiert ist. Dies gilt auch für privaten Einsatz. Strafen bis zu € 20.000,- sind möglich bei Nichteinhaltung.

 

Informationen auf 

 

» ZUR WEBSITE DJI - MINI 3 PRO

12.06.2022

Für Fotografie-Einstellungen bei der Drohne DJI Mini 3pro gibt es ein nachvollziehbares Video, wo erklärt wird, welche Einstellungen sinnvoll sind, wenn man die Drohne für Fotografie verwendet.

03.06.2022

Immer wieder kommt die Frage bei FotografInnen auf: "Wie kalkuliere ich einen Auftrag richtig?" Durch das nun freie Gewerbe der Fotografie ist nun auch Tatsache, dass sehr viele FotografInnen noch nie selbständig waren und auch keine ausreichende kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hatten.

 

Auch der Umstand, dass Fotografie für viele BranchenkollegInnen einen Nebenberuf darstellt, macht es nicht einfacher, auf dem Markt zu bestehen. Und diejenigen, die es hauptberuflich versuchen, verkalkulieren sich oft massiv und scheitern meist in den ersten Jahren, da sie nicht davon leben können durch Fehlkalkulation und sich selbst mit Zahlen zu belügen. Auch werden KundInnen verunsichert und können den Wert der Fotografie nicht mehr erkennen. Daher:

Welche Punkte sind wichtig bei der Kalkulation?

Beim Kalkulieren von Fotoaufträgen sind einige Dinge zu beachten - hier nur ein kleiner Auszug im Überblick:

  • Eigenes "Wunschgehalt". Als Grundlage sollte man sich selbst überlegen, was man verdienen möchte, mit dem man auch Geld zur Seite legen kann.
  • Aufwände Equipment kalkulieren. Grundequipment berechnen (Kameras, Lichtequipment, Objektive, Hintergründe, Speichermedien, Computer, Stative, KfZ ...)
  • Abwertungen. Jedes Equipment ist von Zeit zu Zeit zu erneuern und unterliegt einer Abwertung, um es wieder neu anschaffen zu können.
  • Kosten. Mieten, Strom, Lebenskosten, Software-Abbos, Einrichtung, Abwertungen, Versicherungen (Kameraversicherungen, Haftpflichtversicherung, ...), Gewerbekosten (Gewerbeschein, ...), Krankenversicherung, Steuern (Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, ...), Gerichtskosten, ...
  • Nichtleistungszeiten. Urlaub, Krankheiten, ...
  • Werbung. Auch der Bereich Marketing sollte kalkuliert werden (Website, Social Media, Druckmaterialien, Ausstellungen, ...) - günstige Angebote für die Website findet man auf www.superweb.at (System aus Österreich mit Wertschöpfung in Österreich), mit dem auch diese Seite gestaltet wurde.
  • Weiterbildung. Oft wird die notwendige Aus- und Weiterbildung übersehen beim Kalkulieren.
  • Personalkosten. In manchen Fotografie-Bereichen wird es notwendig sein/werden, Personal anzustellen.

Hat man nun alle Ausgaben errechnet, sollte man noch ein wenig dazurechnen, da man immer etwas vergisst und bekommt am Ende heraus, dass man ca. ab EUR 70.000,- pro Jahr einnehmen muss, um halbwegs davon leben zu können und das bei ca 1700 h möglicher Arbeitszeit (dh. jedes Monat im Durchschnitt 6.000,-!).

Das würde bedeuten, dass man JEDE Stunde ca 42,- verdienen müsste, was aber nicht möglich ist und daher bedeutet, dass man mindestens 120,-/h verrechnen muss, da aus Erfahrung bei 3h Arbeitszeit ca nur 1 h verrechnet werden kann in der Summe. Und dabei hat man noch keine Reserven zurückgelegt geschweige denn, dass man an ein Haus bauen denken kann. Ergo: möchte man auch noch etwas ansparen, dann muss mindestens 140-150,-/h verrechnet werden.

 

Natürlich sagen sich auch einige KollegInnen, wenn sie nur Wochenends zum Vergnügen Hochzeiten shooten, dass sie davon nicht leben - aber sie könnten - zumindest würde sich nebenberuflich ein schöner Urlaub dazu ausgehen, wenn man es richtig macht - ein Nebeneffekt ist auch, dass die Branche nicht zerstört wird und viele Familien davon ernährt werden könnten.

 

Euer

Manfred Scheucher

 

SIE SIND PROFI-FOTOGRAF:IN IN ÖSTERREICH, FOTOSTUDIO, MIETSTUDIO,
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ZUM BEITRITT UNSERER PROFI-COMMUNITY ZUR FÖRDERUNG UNSERER BERUFSBRANCHE.

09.05.2022

Ein extrem gutes Erklärvideo (englisch), wie man das Display vom Mac Book Pro auch ohne Messgeräte gut kalibrieren kann, um die besten Ergebnisse zu erreichen.

25.04.2022

Das neue Drohnengesetz schreibt seit 1.1.2021 vor, dass JEDE Drohne, auch die als "Spielzeug" definiert ist, versichert und registriert sein muss, sobald eine Kamera montiert ist. Dies gilt auch für privaten Einsatz. Strafen bis zu € 20.000,- sind möglich bei Nichteinhaltung.

 

Informationen auf 

23.04.2022

FOTOFAIRSICHERUNG (Hanse Merkur) - weltweit gültig

FAIRsicherungsladen Freiburg 
GmbH & Co KG

Goethestr. 1
79100 Freiburg

mehr Informationen auf » https://www.fotofairsicherung.at

Michael Schnabl (Funktionär WKO Berufsfotografie Steiermark) konnte lt. seiner Aussage auf Facebook 10% Rabatt für alle BerufsfotografInnen in Österreich bei der Fotofairsicherung erwirken:

24-Stunden-Diebstahl-Schutz im Auto, Wohnmobil, Wohnwagen, Cabrios, Booten und im Zelt

  • Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruch, Raub, Plünderung)
  • auch Diebstahl aus dem Hotelzimmer
  • auch beschädigtes oder nicht zurück erlangtes Fluggepäck
  • für Leihgeräte (bis 5.000 Euro und 14 Tage sogar beitragsfrei)
  • an Land oder für Taucher im Unterwassereinsatz
  • bei Ungeschicklichkeit und Fehlbedienung
  • gelegentliche Überlassung an Kolleginnen (keine gewerbliche Vermietung!)
  • fehlerhafte O-Ringe
  • Fallschäden, Sturzschäden, Bruchschäden
  • Kratzer auf der Optik
  • immer zum NEUWERT
  • keine versteckte Selbstbeteiligung
  • technischer Fortschritt: Auch das Nachfolgemodell ist versichert
  • Vorsorgeklausel bis 30% der Versicherungssumme
  • Drohnen sind nur gegen Diebstahl und Transportmittelunfall versichert
  • Änderungen aller Art sind jederzeit per Email möglich
Selbstbehalte wählbar (0,- € / 150,- € / 250,- €)

FOTO-ASSekuranz (Mannheimer Versicherung AG) - weltweit gültig
(Vergleichsangebot)

mehr Informationen auf » https://www.pundpgmbh.de

» BERECHNUNG FOTO-ASSekuranz

  • Aufgegebenes Fluggepäck ist versichert
  • Diebstahl aus KFZ auch in der Nachtzeit versichert
  • Geldersatz im Schadenfall
  • Beitragsfrei Kleinteile bis EUR 750,00 max. 20% der
    Versicherungssumme mitversichert
  • Gemietete Fotoausrüstung ist bis EUR 10.000,00 max. 50% der Versicherungssumme versichert
  • Weitere Tarifvariante ohne Selbstbeteiligung
  • Kostenübernahme für die Anmietung von Geräten im Schadenfall während der Dauer der Reparatur bis EUR 2.000,00 max. 30% der Versicherungssumme
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Schäden die 10% der vereinbarten Versicherungssumme, maximal EUR 1.000,00 nicht überschreiten
  • Schäden durch Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler sind versichert, soweit diese nicht von der Herstellergarantie bzw. Händlergewährleistung abgedeckt sind
  • Verbesserungsgarantie – Verbesserungen in zukünftigen Bedingungen der FOTO-ASSekuranz gelten automatisch für bestehende Verträge

Versicherte Sachen:

Fotoapparate, Videokameras und Zubehör wie Objektive etc.

Jahresbeiträge:

3,00 % des Neuwertes bei einer Selbstbeteiligung von EUR 0,00 je Schadenfall.
2,75 % des Neuwertes bei einer Selbstbeteiligung von EUR 50,00 je Schadenfall.
2,00 % des Neuwertes bei einer Selbstbeteiligung von EUR 250,00 je Schadenfall.

Mindestprämie:

EUR 50,00 im Jahr zzgl. Versicherungssteuer

Preisbeispiel:

Für eine Kameraausrüstung im Wert von EUR 2.500,00 beträgt die Jahresprämie nur EUR 50,00 plus Steuer (Selbstbeteiligung EUR 250,00).

Ihre Vorteile im Überblick:

  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz gegen alle unvorhersehbaren Gefahren
  • Schutz während des Gebrauchs, beim Transport und der Aufbewahrung
  • Bestes Preis- / Leistungsverhältnis. Preistipp von „Digital Photo“
  • Versicherungsschutz gegen Verschrammen und Verkratzen von Linsen
  • Automatische Vorsorge für Neuanschaffungen bis EUR 10.000,00 max. 40% der Versicherungssumme
  • Keine Wartezeiten
  • Echte Neuwertversicherung
  • Prozessquote 0% (!)
    d. h. ausgezeichnete Schadensregulierung! Seit 2001 in der gesamten Schadenabwicklung komplett frei von gerichtlichen Prozessen.

Versicherungsumfang:

während des Gebrauchs, der Reise sowie des Aufenthalts innerhalb und außerhalb der Wohnung bzw. des Studios. Alle Gefahren, insbesondere jedoch Schäden und Verluste, verursacht durch Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt, Brand, Blitz, Explosion, Leitungswasser, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, räuberische Erpressung, Bruch sowie Beschädigung.

Entschädigungsberechnung:

Der Versicherer leistet Entschädigung durch Geldersatz. Ersetzt werden die notwendigen nachgewiesenen Aufwendungen zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung bis zur Höhe der Versicherungssumme.


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09.04.2022

Set.a.light 3D ist eine interessante Software zum Planen von Setups. Durch die sehr realistische Software kann man beim Shooting nicht nur Zeit sparen sondern man kann genau planen, welche Ausrüstung man brauchen wird. Auch für Fotografie-Neulinge sehr gut, um Lichtsettings vorher auszuprobieren und zu sehen, wie es funktionieren wird.

 

» www.elixxier.com/

 


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08.04.2022

Architekturfotografie Bach aus Deutschland vermittelt seine Ansichten über die neuen Trends in der Architekturfotografie. Im Großen und Ganzen sehr gut erklärt mit nachvollziehbaren Argumenten. Hier kurz zusammengefasst mit zusätzlichen Anmerkungen von Manfred Scheucher:

Menschen in der Architektur / Bewegung in der Architektur

Langzeitbelichtungen mit zB verschwommenen Menschen, bewegende Pflanzen, um den Blick nicht zu sehr von der Architektur abzulenken

Drohnenfotografie

"neue" Perspektiven sind möglich, zB Dropdown-Fotos von oben, ...

Ein Vorteil ist, dass auch entzerrte Fotos einfacher möglich sind aus Perspektiven, die man herkömmlich niemals erreichen kann.

Natürlichkeit in der Bildbearbeitung

Hier gibt es unterschiedliche Ansätze, wobei es auf den Einsatz ankommt und nicht generell als Trend bezeichnet werden kann. Vor allem virtuelle Animationen werden immer mehr genutzt. Ebenso ist Natürlichkeit bei manchen Aufgabenstellungen nicht gefragt. Natürlich ist auch die Frage, was der Kunde noch bereit ist, zu bezahlen, was bei "natürlichen" Fotos ohne viel Nachbearbeitung, günstiger macht - vielleicht auch daher als Trend zu sehen.

Dämmerungsaufnahmen / Nachtaufnahmen

Dämmerungsfotos, wo noch ein wenig Restlicht vorhanden ist, sind sehr im Kommen.

 


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06.04.2022

Es gibt viele Kaufempfehlungen und ist einem ständigen Wandel unterworfen. Vor allem kommt es auf die Anwendung an bzw. ist noch wichtiger, dass man beim Kauf auf die Objektivwahl achtet. Es macht keinen Sinn, wenn ich die "beste" Kamera habe aber beim Objektiv spare.

 

Ein paar Dinge, auf die man achten soll:

  • Einsatzbereich. Event, Industriefotografie, Portraits, ...
  • Man sollte mind. zwei Kameras haben, je nach Einsatzbereich
  • Objektivwahl. Welches Objektiv ist für welchen Einsatz ideal
  • Wahl, ob Spiegelreflex (DSLR) oder spiegellose Systemkamera (DSLM). Pauschal kann nicht beantwortet werden, welche "besser" ist - für jede gibt es Vor- und Nachteile.
  • Bildqualität / Auflösung. Je nach Einsatzbereich sollte man achten, dass bei der Kamera auch genug Auflösung vorhanden ist. Wenn man nicht für die Presse oder im Video-Bereich arbeitet, sollte die Auflösung schon bei ca. 40 Megapixel Vollformat-Sensor liegen. Aber es kann auch eine 24 Megapixel-Kamera für den eigenen Einsatzbereich ausreichend sein (zB Eventfotografie). Bei Industriefotografie sollte man schon überlegen, ob man nicht zum Mittelformat wechselt, was aber hohe Investitionen bedeutet. Auch zu bedenken ist, dass bei höheren Auflösungen auch die Bearbeitung, das Rendering, ..., mehr Zeit und Rechnerleistung in Anspruch nimmt. Bei Reisefotografen zB sollte man eher darauf achten, dass das Kamera-Equipment leicht und klein ist und oft genügen hier auch 24 Megapixel.
  • Wirtschaftlichkeit. Wie lange braucht die Amortisation? Man sollte bedenken, dass man Kameras alle paar Jahre erneuern sollte und dies muss sich in dieser Zeit auch rechnen. Darum sollte auch beim Kunden ein Bereich kalkuliert werden, der die Abwertung des Equipments abdeckt. Dazu kommt noch, dass man dieses Equipment gut versichern sollte.
  • Wartung / Reparatur. Man sollte auch bedenken, ob man eine gute Wartungsfirma in der Nähe hat für das System, das man kauft.
  • Wiederverkauf. Auch sollte man beachten, dass "altes" Kameraequipment wieder verkaufbar sein sollte. Daher sollte man sich in Kauf-Portalen umsehen, welche Kameras einen guten Absatz haben. "Exotische" Kameras sind auch schwerer wieder loszuwerden, wenn man sich neues Equipment zulegt.

Zusammenfassend ist realistisch, dass man mindestens ab 10.000,- EUR kalkulieren sollte für ein Profi-Grundequipment - dh. man sollte ungefähr 500,- EUR pro Monat mindestens für die Abwertung kalkulieren. Darunter wird man als FotografIn wahrscheinlich kein ausreichendes Profi-Kamera-Equipment kaufen können (außer ev. gebraucht, was aber bedeutet, dass man nicht auf dem letzten Entwicklungsstand arbeitet). Dazu kommt noch etwaiges Licht-Equipment, ...

Ein paar der gängigen Kamera-Marken:

Sony - https://www.sony.at/electronics/kameras 

Nikon - https://www.nikon.at

Canon - https://www.canon.at/cameras/ 

Fujifilm - https://fujifilm-x.com

Leica - https://leica-camera.com

06.04.2022

Beginnend ist zu sagen, dass es auf den Einsatzbereich ankommt. Ein(e) StudiofotografIn wird ein anderes Lichtequipment benötigen, als ein(e) OnLocation-FotografIn (wo Blitze mit Akkus vor allem zum Einsatz kommen) oder Event-FotografIn. Auch gibt es heutzutage einige FotografInnen, die nur mit "available" Light arbeiten und generell auf Blitzsysteme verzeichten, wobei meist die Foto-Qualität leidet, denn auch mit richtigem Einsatz von Blitzsystemen sollte man diesen Bildern nicht anmerken, dass Blitze verwendet wurden.

 

Blitze dienen nicht nur zum erhellen sondern vor allem zum Gestalten der Bildkomposition. So kann man bei ungünstigen Lichtverhältnissen Kontraste ausgleichen bzw. mit Licht "malen". Der Einsatz ist vielseitig. Dafür gibt es eine Unzahl an Lösungen auf dem Markt. Auch entfesseltes Blitzen mit Aufsteckblitzen ist eine Möglichkeit und wird oft eingesetzt. Die Lichtformer, Hintergründe, ..., sind natürlich auch ein Thema bei der richtigen Wahl.

 

Für ein Starterset sollte man 3.000-5.000,- EUR mindestens kalkulieren, um für etwaige Einsatzbereiche ausreichend bestückt zu sein.

Ein paar gängige Lichtsysteme (es gibt natürlich eine Menge an unbekannteren Marken dazu, die genauso ihre "Arbeit" verrichten):

ProFoto - https://profoto.com (sehr zuverlässig, einfach, aber eher im höheren Preissegment anzusiedeln, wobei es hier auch sehr gute "Aufsteckblitze" gibt, die einiges mehr an Lichtleistung bringen als Standard-Aufsatzblitze), zu kaufen in Österreich bei Foto Köberl in Graz.

 

Elinchromhttps://www.elinchrom.com - erhältlich zB bei Foto Müller (Photon) aus Eferding

 

Hensel - https://hensel.eu/

 


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05.04.2022

Beim Kalkulieren von Fotoaufträgen sind einige Dinge zu beachten - hier nur ein kleiner Auszug im Überblick:

  • Eigenes "Wunschgehalt". Als Grundlage sollte man sich selbst überlegen, was man verdienen möchte, mit dem man auch Geld zur Seite legen kann.
  • Aufwände Equipment kalkulieren. Grundequipment berechnen (Kameras, Lichtequipment, Objektive, Hintergründe, Speichermedien, Computer, Stative, KfZ ...)
  • Abwertungen. Jedes Equipment ist von Zeit zu Zeit zu erneuern und unterliegt einer Abwertung, um es wieder neu anschaffen zu können.
  • Kosten. Mieten, Strom, Lebenskosten, Software-Abbos, Einrichtung, Abwertungen, Versicherungen (Kameraversicherungen, Haftpflichtversicherung, ...), Gewerbekosten (Gewerbeschein, ...), Krankenversicherung, Steuern (Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, ...), ...
  • Nichtleistungszeiten. Urlaub, Krankheiten, ...
  • Werbung. Auch der Bereich Marketing sollte kalkuliert werden (Website, Social Media, Druckmaterialien, Ausstellungen, ...) - günstige Angebote für die Website findet man auf www.superweb.at (System aus Österreich mit Wertschöpfung in Österreich und nicht im Ausland), mit dem auch diese Seite gestaltet wurde.
  • Weiterbildung. Oft wird die notwendige Aus- und Weiterbildung übersehen beim Kalkulieren.
  • Personalkosten. In manchen Fotografie-Bereichen wird es notwendig sein/werden, Personal anzustellen.

     


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04.04.2022

Urheberrechte und Nutzungsrechte für Fotos

Ein paar Videos zu diesem Thema:

 

 

31.03.2022

Nicht immer, denn es kommt auf die jeweilige Lizenz an. Nur für private Zwecke ist der kostenlose Gebrauch in der Regel abgedeckt - aber auch hier muss man vorsichtig sein, zB beim Veröffentlichen auf Social Media-Kanälen, wenn der Account nicht ausschließlich als privat gilt - dazu braucht es oft nicht viel, wenn man selbständig ist oder zB als YouTuber für Werbung Geld verdient.

 

Die Nutzung von unter CC-Lizenzen angebotene Fotos kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, da oft nicht festgestellt werden kann, ob die Person, welche die Fotos unter einer Lizenz zur freien Verwendung hochgeladen hat, auch wirklich die/der UrheberIn ist.

 

Daher sind die Seiten, wo Gratisfotos angeboten werden, besonders gefährlich und kann hohe Kosten verursachen. Am Besten ist daher, BerufsfotografInnen zu engagieren oder, wenn nicht möglich, zumindest die Fotos von seriösen Stock-Portalen zu beziehen. Gratis-Portale können teuer werden.

 

» Bericht auf oesterreich.gv.at

28.03.2022

In Österreich haben BerufsfotografInnen den RSV (Rechtschutzverband - rsv-fotografen.at/ ) in den jährlichen Grundumlagen inkludiert (außer die Landesinnung NÖ, die das anders gelöst haben und ein Pauschale mit deren Anwalt vereinbart haben), der die Bild-Rechte von FotografInnen mit Gewerbeschein in Österreich vertritt (außer NÖ) unter gewissen Voraussetzungen, die man der Website entnimmt.

Wie kann man überhaupt herausfinden, ob das eigene Foto missbräuchlich verwendet wurde?

Dies ist anhand der millionen Bilder, die täglich veröffentlicht werden, zur großen Challenge geworden. Aber es gibt ein paar Tools, mit denen man einiges finden kann:

  • Google Bilder-Finder. Eine einfache und kostenlose Methode, ein bestimmtes Bild zu suchen - allerdings ist dies angesichts der vielen Fotos, die man als FotografIn herstellt, sehr mühsam bzw. findet man nur einen kleinen Teil, wobei Google optisch ähnliche Bilder erkennen kann.
  • Aufdecker.at - österreichisches Gemeinschaftsprojekt des RSV und Mag. Markus Horvath - die Provision ist gesamt mit 49% angegeben (10% RSV, 39% Mag. Horvath).
  • copytrack.com - das Hochladen bis 500 Bilder ist kostenlos. Die Provision im Erfolgsfall liegt bei 45% und umfasst auch etwaige rechtliche Schritte. Das Unternehmen dahinter sitzt in Berlin, Deutschland.
  • Lapixa.de - Abo-Preise ab 9,90 € (500 Bilder)

Es gibt sicherlich noch einige mehr und werden bei Kenntnisnahme hier ergänzt.

16.03.2022

Zuerst ist zu unterscheiden, ob man ein Foto branded (Logo / Name klein auf dem Foto) oder ein Foto mit einem Wasserzeichen (groß über das Foto) versieht.

 

Die Meinungen gehen hier oft sehr auseinander und es obliegt natürlich jeder/jedem FotografIn selbst, zu entscheiden, was für einem selbst das Richtige ist. Vor allem ist zu beachten, ob es sich um ein Werk mit viel Aufwand handelt oder ein weniger "wertvolles" Bild ist. Aber generell gilt natürlich das Urheberrecht - ob Profi oder nicht.

 

Es kann sein, dass es manche Kunden stört, wenn der Name auf dem Bild steht - was aber auch natürlich mit dem Einsatzbereich zu tun hat. Z.B. nehmen Printmedien meist keine gebrandeten Fotos, wobei Online-Publikationen von Zeitungen ein Problem darstellen, wenn nicht klar auf dem Foto gekennzeichnet ist, wer UrheberIn ist, da durch reine textliche Quellenangabe das Foto ohne Quelle gedownloadet und verbreitet werden kann. Dazu kommt, dass bei Redaktionssysteme in der Regel die Meta-Daten vernichtet werden und somit das Bild ohne Quellenangabe im World Wide Web "verschwindet" und oft in anderen Ländern wieder auftaucht ohne der Kennzeichnung, wer UrheberIn ist.

 

Daher ist anzuraten, mit vor allem den Redakteuren von Medien zu sprechen und darauf zu bestehen, dass bei Online-Publikationen das Foto gebrandet sein muss und es bei Printmedien genügt, wenn die Quelle unter oder neben dem Foto angegeben wird. Als Argument "greift" sehr stark, dass deren Systeme (leider) die Meta-Daten vernichten, was eigentlich auch einen Urheberrechtsverstoß bedeutet, da das Werk nicht verändert werden dürfte und es auch nach Jahren zur Klage kommen kann (es verjährt erst drei Jahre nach Kenntnisnahme und kann daher noch viele Jahre später zum Problem für die Zeitung werden, da das Internet nicht vergisst und es manchmal Möglichkeiten gibt, das Bild auch Jahre später zu finden, obwohl es nicht mehr online ist).

 

Auch ist sehr zur Unart für FotografInnen geworden (leider), dass Fotoquellen nur noch im Impressum einer Website ohne klaren Bezug zum Foto auftauchen und somit der/die UrheberIn nicht herausgefunden werden kann. Daher ist bei Online-Publikation generell sinnvoll, gebrandete Fotos zu verwenden. Sollte es den Kunden stören, so ist zu hinterfragen, warum, denn bei jedem gemalten Kunstwerk ist die Signatur auf dem Werk völlig normal, nur bei Fotos hat sich in den letzten Jahren "eingeschlichen", dass es eine Unart sein soll.

 

Woher kommt dies? Vor Jahren fingen manche FotografInnen an, dies als zusätzliche Leistung oder Argument zu "verkaufen", dass die Fotos ohne Branding geliefert werden. Heute sind daher viele junge FotografInnen mit diesem Argument aufgewachsen. Aber wie schon oben erwähnt, es kommt auch auf den Einsatzbereich an. Grundsätzlich spricht meistens Nichts dagegen, klein in der Ecke die Quelle anzugeben - einerseits als Respekt vor der Arbeit und andererseits ist es eine klare Kennzeichnung, dass dieses Foto strengen Urheberrechten unterliegt und nicht einfach verwendet werden kann ohne Nutzungsbewilligung. In den lateinamerikanischen Ländern oder der USA wird es wieder mehr und mehr üblich, dass der/die FotografIn schön präsent auf dem Werk mit dem Namen abgebildet sind und die FotografInnen darauf bestehen bzw. die Bilder gar nicht mehr anders weitergeben.

 

Ich habe leider erleben müssen, dass ein weltweit sehr bekanntes Print- und Onlinemedium ein Foto von mir veröffentlichte ohne Quellenangabe. Als ich das Medium kontaktierte und auf die Urheberrechtsverletzung hinwies, entfernte man kurzerhand das Foto, anstatt den einfachen Wunsch zu erfüllen, es möge doch die Quellenangabe erfolgen. Dort dürfte ein(e) RedakteurIn zuständig gewesen sein, die offensichtlich meinte, dass das Magazin durch ihre Bekanntheit darübersteht. Die Leistung des/der FotografIn wird dadurch entwertet, was wir aber als Profis in der Hand haben, wie man damit umgeht.

Branding:

  • ist eine klare Kennzeichnung als UrheberIn - eine Entfernung bedeutet eine Urheberrechtsverletzung und man kann dagegen einfacher vorgehen.
  • mit dem Branding steht auch der/die FotografIn zum Werk und als Kunde kann man stolz sein, ein Werk von dem/der FotografIn verwenden zu dürfen
  • ein Branding als Kunde zu akzeptieren zeugt von Respekt vor der Arbeit des/der FotografIn

Wasserzeichen - Sinn oder Unsinn?

  • das Foto wird verunstaltet und ist zum Präsentieren nicht empfehlenswert, außer:
  • das Wasserzeichen dient als "Schutz" vor Bildklau, wenn man z. B. online Event-Fotos verkaufen und verhindern möchte, dass die Endkunden die Fotos gratis downloaden können (zB für HochzeitsfotografInnen, EventfotografInnen,...) - wobei selbst hier ist es mit Tools oft leider möglich, dieses Wasserzeichen zu entfernen - aber es wird zumindest erschwert.

Ein Bericht von Manfred Scheucher

 

Videobeitrag von Riko Best / YouTube (wobei ich nicht mit allem übereinstimme, vielleicht finde ich noch ein besseres)

16.02.2022

In diesem Video beantwortet der Online-Experte Felix Beilharz einige Fragen. Eine davon ist, ob man Fotos von "giphy" und "pixabay" problemlos nutzen kann. Interessantes Thema.